"Interessenkonflikte sind definiert als Gegebenheiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst wird."
Als Mitglied im Netzwerk Wandelstiften hat sich die hms verpflichtet, eine Regelung bezüglich möglicher Interessenskonflikte zu treffen.
Aus Beirats- und Vorstandstätigkeit darf kein direkter finanzieller Vorteil entstehen. Die Stiftung wird daher keine Zuwendung für ein Projekt bewilligen, aus dem ein Gremienmitglied der hms direkte finanzielle Zuwendungen erhält.
Wird ein Förderantrag von einer gemeinnützigen Organisation gestellt, in der ein Gremienmitglied der hms beruflich oder ehrenamtlich engagiert ist und/oder indirekt von der Projektförderung profitiert, verpflichten sich Vorstand und Beirat der hms zu umfassender Offenlegung und Dokumentation; betrifft das Vorgenannte ein Vorstandsmitglied der hms, so soll sich dieses bei der Abstimmung über die Zuwendung
der Stimme enthalten.
Sollte ein Gremienmitglied der hms ein bezahltes oder ehrenamtliches Engagement bei einer Organisation anstreben, die bereits Förderanträge bei der hms gestellt hat oder mit hoher Wahrscheinlichkeit in naher Zukunft bei der hms stellen wird, verpflichtet sich das Gremienmitglied zur Offenlegung gegenüber der hms bei Annahme des Engagements.
Externe Personen, die ein Ehrenamt bei der hms anstreben, verpflichten sich zur Offenlegung aller Arbeitsverhältnisse und Ehrenämter, die (möglicherweise) einen Interessenskonflikt mit den vorgenannten Positionen der hms beinhalten könnten.