Für Zustiftungen und Spenden kontaktieren Sie uns gerne. Als Ansprechpartner*innen für dieses Themenfeld stehen Ihnen aus dem Vorstand zur Verfügung
Die Hannchen-Mehrzweck-Stiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützige und besonders förderungswürdige Einrichtung anerkannt. Ihre finanzielle Unterstützung ist daher steuerlich absetzbar.
Seit 01.01.2021 wurde der Betrag für den vereinfachten Zuwendungsnachweis von 200 € auf 300 € angehoben. Bis zu dieser Betragsgrenze erkennt das Finanzamt als Spendennachweis die Buchung auf dem Kontoauszug an; die Vorlage einer Spendenquittung ist nicht mehr erforderlich.
Von der hms erhalten Sie im Fall einer Zuwendung bei Beträgen ab 100 € zu Beginn des Folgejahres unaufgefordert eine Spendenbescheinigung für Ihre Steuererklärung. (Bitte denken Sie daran, auf Ihrer Überweisung im Verwendungszweck zusätzlich zu dem Wort „Spende“ Ihre vollständige Adresse anzugeben: nur dann können wir Ihre Spende auch Ihnen zuordnen und eine Spendenbescheinigung ausstellen.) Auch vor dem Hintergrund des Geldwäschegesetzes empfehlen wir Ihnen, den Verwendungszweck der Transaktion eindeutig als Spende anzugeben.
Hannchen-Mehrzweck-Stiftung
IBAN-Code: DE 39 4306 0967 8010 5290 00
BIC-Code: GENODEM1GLS
DE93ZZZ00000392503
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Datenschutz.